Krankmeldung und Unterrichtsbefreiung

Krankmeldung und Unterrichtsbefreiung

      • Meldung im Krankheitsfall

        Die Krankmeldung muss am ersten und jedem weiteren Krankheitstag zwischen 7:30 Uhr und 8:00 Uhr telefonisch oder per Fax im Sekretariat eingehen.

        Für das Fernbleiben vom Unterricht gelten folgende Zuständigkeiten:

        • Stundenweise Abwesenheit: Müssen aufgrund unaufschiebbarer Arzttermine einzelne Unterrichtsstunden versäumt werden, ist die Klassenleitung rechtzeitig vorab darüber zu informieren.

        • Ganztägige Befreiung: Anträge auf Unterrichtsbefreiung, die einen gesamten Schultag betreffen, sind grundsätzlich schriftlich und frühzeitig bei der Schulleitung einzureichen.

         

        Unterrichtsinhalte und Hausaufgaben

        Die Verpflichtung zur Erarbeitung des Lehrstoffs bleibt auch bei Abwesenheit bestehen.

        • Eigenverantwortung: Versäumte Unterrichtsinhalte und Hausaufgaben sind selbstständig nachzuholen.

        • Übermittlung: Das Verfahren zur Übermittlung der Aufgaben an das Kind legt die jeweilige Klassenleitung fest und gibt dies am ersten Elternabend bekannt.