Religionsunterricht
Organisation und Teilnahme
Die Zuweisung zu den Unterrichtsfächern orientiert sich an der Konfessionszugehörigkeit:
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Konfessionsgebundene Schüler: Kinder, die einer Religionsgemeinschaft angehören (z.B. römisch-katholisch oder evangelisch-lutherisch), besuchen den Religionsunterricht ihrer jeweiligen Konfession.
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Konfessionslose Schüler: Kinder, die einer anderen oder keiner Religionsgemeinschaft angehören, können einen Antrag auf Teilnahme an einem Religionsunterricht stellen oder nehmen am Ethikunterricht teil.
Weiterführende Fragen
Sollten Sie spezifische Fragen zum Religionsunterricht, den Inhalten oder den konfessionellen Besonderheiten haben, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Religionslehrkräfte. Diese stehen Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
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