Sportunterricht

Sportunterricht

      • Der Sportunterricht ist ein fester Bestandteil des Lehrplans an bayerischen Grundschulen. Die Teilnahme am Sportunterricht, inklusive des Schwimmunterrichts, ist für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend.

        Um einen sicheren und geordneten Unterrichtsverlauf zu gewährleisten, sind die folgenden Vorgaben zwingend einzuhalten.

         

        Um das Verletzungsrisiko für alle Kinder zu minimieren, gelten in der Sporthalle die folgenden Sicherheitsbestimmungen:

        • Schmuck: Sämtlicher Schmuck, insbesondere Ohrringe, Uhren, Ketten und Armbänder, muss vor Unterrichtsbeginn vollständig abgelegt werden. Das Abkleben von Ohrringen mit Pflastern ist aus Sicherheitsgründen nicht zulässig.

        • Haare: Langes Haar muss während des Sports sicher zusammengebunden sein (z. B. als Zopf oder Dutt), um die Sicht nicht zu beeinträchtigen und nicht in Geräte zu gelangen.

        • Sportkleidung: Die Schülerinnen und Schüler müssen vollständige Sportkleidung (T-Shirt, Sporthose) tragen.

        • Schuhwerk: Es ist erforderlich, dass die Kinder saubere Sportschuhe mit einer hellen, abriebfesten Sohle tragen, die ausschließlich für die Nutzung in der Sporthalle vorgesehen sind.

        Vorgaben für den Schwimmunterricht:

        Der Schwimmunterricht findet im Rahmen des Lehrplans statt und ist als verpflichtende Schulveranstaltung zu betrachten. Hier gelten ergänzende hygienische Regelungen:

        • Badehaubenpflicht: Um die Hygiene im Schwimmbecken zu gewährleisten, ist das Tragen einer Badehaube für alle Kinder verpflichtend.

        Detaillierte Informationen zum Ablauf des Schwimmunterrichts, zu den genauen Terminen sowie zur benötigten Ausrüstung erhalten Sie rechtzeitig vor Beginn der Schwimmeinheiten in einem gesonderten Elternbrief.

        Wir bitten Sie, diese Vorgaben mit Ihrem Kind zu besprechen und auf die Einhaltung der Kleider- und Ausrüstungsvorschriften zu achten.