Übertritt
Im Verlauf der 4. Jahrgangsstufe steht für viele Familien die Entscheidung über den weiteren schulischen Bildungsweg an. Grundlage hierfür ist das Übertrittszeugnis, das Anfang Mai ausgegeben wird. Maßgeblich für die Eignungsfeststellung ist der Notendurchschnitt aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht. Je nach erreichter Durchschnittsnote ist der Übertritt an die Mittelschule, Realschule oder das Gymnasium möglich. In der 4. Jahrgangsstufe erhalten die Schülerinnen und Schüler kein Zwischenzeugnis, die Noten werden in einem Zwischenbericht mitgeteilt.
Wichtig ist, dass der erste Übertritt keine endgültige Festlegung des gesamten Bildungswegs darstellt. Das Schulsystem ist durchlässig und eröffnet auch zu einem späteren Zeitpunkt weitere Wechsel- und Entwicklungsmöglichkeiten. Entscheidungen sollten daher am Leistungsstand, am Arbeitsverhalten, an der Belastbarkeit und an den Interessen des Kindes ausgerichtet werden.
Erziehungsberechtigte erhalten im Laufe des Schuljahres Informationen zum Ablauf des Übertrittsverfahrens, zu Beratungsmöglichkeiten sowie zu wichtigen Terminen. Eine persönliche Beratung durch die Klassenleitung, Beratungslehrkräfte oder die Staatliche Schulberatung kann dabei unterstützend sein. Weiterführende Informationen finden Sie im Themenbereich „Übertritt in der 4. Jahrgangsstufe“ sowie auf der Seite „Das bayerische Schulsystem“.
Bildquelle: https://www.km.bayern.de/lernen/ubertritt-und-bildungswege/das-bayerische-schulsystem